Deutschland

Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein führt den Namen „AGAPE MISSION e.V.“. Sitz des Vereins ist Walddorfhäslach. Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Reutlingen eingetragen werden.
     
  2. Vereinszwecke
    Der Verein fördert die Arbeit der
    „Association for Garhwal´s Advancement,
    Prosperity & Evangelization“ (AGAPE)
    173-C Rajpur Road, DEHRA DUN im Bundesstaat Uttaranchal /Nordindien.

    Deren Ziele sind insbesondere:
    * Den ärmeren und schwächeren Bevölkerungsschichten insbesondere in der Region
    „Garhwal“ in Nordindien auf vielfältige Art und Weise praktische Hilfe zu leisten (So z.B. durch medizinische Grundversorgung, Betreibung von Schulen, soziale Projekte etc.).
    * Den Menschen dieser Region und darüber hinaus auf der Grundlage der Bibel das Evangelium Jesu Christi weiterzusagen. Zu diesem Zweck werden u.a. Evangelisten und Prediger entsandt und christliche Gemeinden gegründet.
    * Die Organisation und Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Konferenzen, Seminaren und Studienprogrammen, um die genannten Zielsetzungen zu verwirklichen.
    * Die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, Gemeinschaften und Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen.

    Der „AGAPE MISSION e.V.“ unterstützt diese Arbeit durch:
    * Die Verbreitung und Weiterleitung aller wichtigen Informationen über die Arbeit von „AGAPE/INDIEN“.
    * Die Veranstaltung von Informations-, Freundes-, und Gebetstreffen.
    * Die Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu anderen nationalen und internationalen Organisationen, Gemeinschaften und Institutionen, sowie Einzelpersonen.
    * Durch Sammeln und Weiterleiten von Spenden.

     
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der geltenden Gemeinnützigkeitsverordnung und der geltenden Steuergesetze. Alle Mittel des Vereins sind für seine gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke gebunden. Die laufenden Einnahmen sind für diese Zwecke gebunden. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist in der Rechnung zu führen.
    Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Vereins ist die Ansammlung besonderer Mittel zulässig.

Beitrittserklärung

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